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mercoledì 26 ottobre 2016

 
Die Rückabwicklung erbrachter Leistungen bei der Kumulation von Rücktritt und Schadensersatz nach § 325 BGB
Ina Riewert

Die Einfuhrung des 325 BGB durch die Schuldrechtsmodernisierung hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, die bisher nur unzureichend geklart sind. In der Problematik, wie die von den Parteien im Rahmen der Vertragsdurchfuhrung bereits erbrachten Leistungen ruckabzuwickeln sind, wenn der Glaubiger sowohl zurucktritt als auch Schadensersatz statt der Leistung geltend macht, spiegelt sich das Verhaltnis von Rucktritt und Schadensersatz wider. Ina Riewert analysiert die Konsequenzen, die aus der Berechtigung des Glaubigers zur gleichzeitigen Geltendmachung seiner Rechtsbehelfe resultieren. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Rucktritts- und das Schadensersatzrecht in einer Kumulationssituation zusammenarbeiten. Die Ruckabwicklung erbrachter Leistungen richtet sich im Wege eines zweistufigen Vorgehens gleichermassen nach den Vorschriften des Rucktrittsrechts und den Grundsatzen des Schadensersatzrechts.