Geschichte der juristischen Methodenlehre in der
Neuzeit (1500-1933)
von Jan Schröder
Zum Werk
Wie ist vorzugehen, um das geltende Recht zu
ermitteln? Wie gehen wir mit Regelungslücken um? Wie verhält sich die
Interpretation der Rechtssätze zum logisch richtigen Arbeiten mit ihnen?
Dieses Buch geht auf Grundfragen ein und zeigt, wie
sich die Antworten darauf entwickelt haben. Dabei beschreibt es einen besonders
ereignisreichen Abschnitt der Rechtsgeschichte bis in unsere jüngere Gegenwart.
Die Ergebnisse sind auf überraschende Weise aktuell.
Das Werk belegt: Methodenlehre und Rechtsbegriff
stehen in engstem Zusammenhang, Rechtsquellen- und Methodenlehre gehören
zusammen und beleuchten sich gegenseitig.
Rezenszionen zur 1. Auflage
"… ein Werk, das ohne Übertreibung als
bahnbrechend bezeichnet werden darf."
"Das Buch ist ohne Zweifel ein großer Wurf
…"
"Bestechend ist überhaupt die klare,
schnörkellose Sprache, die beweist, dass man ein höchst kompliziertes Thema
verständlich darstellen kann."
Clausdieter Schott in "Zeitschrift der
Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung," 124.
Band/2007
"… klare Struktur, … dem Gegenstand angemessen,
präzise und ohne Schnörkel … handelte es sich bei den verhandelten Themen um
‚kontextresistente', durchlaufende und abstrakte Fragen, die sich dem
wissenschaftlich und praktisch tätigen Juristen immer wieder neu stellen. Dies
ist der wichtigste Grund für die auch an Nicht-Historiker gerichtete
Leseempfehlung. Alle juristisch vorgebildeten Leserinnen und Leser werden ihre
Entdeckungen machen, wenn sie erfahren, was frühere Juristen vorgetragen haben,
wenn es um die Festlegung der relevanten Rechtsnorm, um eine Entscheidung
zwischen Analogie und Umkehrschluss oder um den Vorrang zwischen der Auslegung
nach philologischen, historischen, autoritativen oder systematischen
Gesichtspunkten ging."
Prof. Dr. Michael Stolleis bei der Begründung zur
Auszeichnung als eines (von vier) "Büchern des Jahres 2002" in NJW
2002, 3593
Zielgruppe
Wer sich als Jurist über die
geistesgeschichtlichen Grundlagen seiner Wissenschaft klar werden will, auch um
sie im modernen Sinn weiterzuentwickeln, kommt an diesem Buch nicht vorbei.
Geradezu Pflichtlektüre sollte es für alle Hochschullehrer sein, vor allem wenn
sie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Methodenlehre unterrichten. Auch
für Theologie, Medizin und Philosophie, die ähnliche Interpretationsprobleme
haben, bietet das Werk interessante Aspekte.