Die Rückabwicklung erbrachter Leistungen bei der
Kumulation von Rücktritt und Schadensersatz nach § 325 BGB
Ina Riewert
Die Einfuhrung des 325 BGB durch die
Schuldrechtsmodernisierung hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, die bisher nur
unzureichend geklart sind. In der Problematik, wie die von den Parteien im
Rahmen der Vertragsdurchfuhrung bereits erbrachten Leistungen ruckabzuwickeln
sind, wenn der Glaubiger sowohl zurucktritt als auch Schadensersatz statt der
Leistung geltend macht, spiegelt sich das Verhaltnis von Rucktritt und
Schadensersatz wider. Ina Riewert analysiert die Konsequenzen, die aus der
Berechtigung des Glaubigers zur gleichzeitigen Geltendmachung seiner
Rechtsbehelfe resultieren. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Rucktritts- und
das Schadensersatzrecht in einer Kumulationssituation zusammenarbeiten. Die
Ruckabwicklung erbrachter Leistungen richtet sich im Wege eines zweistufigen
Vorgehens gleichermassen nach den Vorschriften des Rucktrittsrechts und den
Grundsatzen des Schadensersatzrechts.