Der Grundsatz der Naturalerfüllung
di Thomas Riehm (Autore)
Der 'Grundsatz der Naturalerfüllung' fordert, dass
(vertragliche oder gesetzliche) Leistungspflichten 'in Natur' zu erfüllen sind,
also etwa durch Übereignung einer Sache oder Herstellung eines Werkes, nicht
dagegen durch eine bloße Geldzahlung. So selbstverständlich dieser Grundsatz
aus deutscher Sicht scheinen mag, so wenig ist er dies in
historisch-vergleichender Hinsicht; insbesondere das common law sieht die
specific performance als Ausnahme an. Im Rahmen der europäischen
Privatrechtvereinheitlichung stellt diese Diskrepanz in einer so fundamentalen
Frage ein erhebliches Hindernis dar; selbst im UN-Kaufrecht konnte ein
Kompromiss nur durch das Aussparen einer entsprechenden Regelung gefunden
werden (Art. 28 CISG). Thomas Riehm untersucht Ansprüche auf Naturalerfüllung
und deren Grenzen, d.h. die Übergangstatbestände auf Schadensersatz statt der
Leistung in rechtsdogmatischer, aber auch ökonomischer, rechtshistorischer und
rechtsvergleichender Perspektive. Er behandelt ausführlich das deutsche
Leistungsstörungsrecht, will aber auch Impulse für die Europäische
Privatrechtsvereinheitlichung geben.